© Copyright Wählergemeinschaft (FBK) Freie Bürger für Kalkar e.V.
Die
Wählergemeinschaft
Freie
Bürger
für
Kalkar
e.V.
(FBK)
distanziert
sich
in
aller
Deutlichkeit
von
der
Auffassung,
den
Zielen
und
dem
politischen
Wirken
der
nicht
trag-
und
wählbaren
AfD,
diese
stellt
aus
unserer
Sicht
absolut
keine
„Alternative
für
Deutschland“
dar.
Es
handelt
sich
jedoch
um
eine
demokratisch
gewählte
Partei
der
man
lediglich
mit
sachlichen
und
wirksamen
Argumenten gegenübertreten sollte.
Das
bringt
aus
unserer
Sicht
weit
mehr
als
Demonstrationen
oder
Schuldzuweisungen
an
Dritte,
wie
es
die
SPD
Kalkar
gegenüber
dem
Geschäftsführer
des
Wunderland
Kalkar
macht.
Im
Gegenteil,
ein
solches
Vorgehen
bestärkt
die
vielen
fragwürdigen Anhänger der AfD in ihrer Sichtweise – sie erfreuen
sich an solchen Presseartikeln und Posts in sozialen Medien.
Der
AfD
geht
es
um
Selbstinszenierung
und
nicht
um
den
Willen,
gesellschaftliche
Probleme
zu
lösen,
somit
sollte
dieser
Partei
keine
Aufmerksamkeit
geschenkt
werden.
Han
Groot
Obbink
ist
Geschäftsführer,
Geschäftsmann
und
Arbeitgeber
und
somit
für
viele
Beschäftigte
und
deren
Familien
verantwortlich.
Er
nimmt
aus
dieser
Position
heraus
zu
Recht
jede
Einnahmemöglichkeit
wahr
um
Arbeitsplätze
zu
sichern
und
eine
mögliche
Insolvenz
abzuwenden.
Ihm
jetzt
für
eine
Vermietung
von
Räumlichkeiten
an
eine
immer
noch
demokratisch
wählbare
und
sowohl
im
Bundestag
als
auch
in
vielen
Landesparlamenten
vertretene
Partei
den
„schwarzen
Peter“
für
einen
möglichen
Imageschaden
Kalkars
zuzuschieben
ist
eine
bodenlose
Unverschämtheit.
Ihm
gehört
als
großes
Rad
im
Getriebe
von
Kalkar
aKtiv
für
seinen
unermüdlichen
und
kämpferischen
Einsatz
für
Gewerbe,
Einzelhandel,
Gastronomie
über
mehr
als
10
Jahre
hinweg
und
dem
damit
verbundenen
Imagegewinn
über
die
Stadtgrenzen
hinaus,
eigentlich
die
Kalkarer Ehrenplakette verliehen.
Das
Vorgehen
der
Bürgermeisterin
dagegen
ist
legitim
und
nachvollziehbar
begründet,
besser
wäre
es
aber
gewesen,
die
Landrätin
hätte
als
Verantwortliche
für
das
Impfzentrum
eine
solche Verfügung über die Kreisverwaltung erlassen.
Mit freundlicher Genehmigung der NN